ITK-Mietverträge sind kein Finanzierungsgeschäft gemäß KWG Von F. Manfred Koch, Rechtsanwalt VAF klärt Irreführung auf: Der Versuch, klassische Mietverträge in die Nähe von genehmigungspflichtigem Finanzierungsgeschäft wie Leasing zu rücken, geht ins Leere. Frei nach dem Motto "Der Gesetzgeber ist der beste Vertriebshelfer" erschienen in den vergangenen Monaten allerorts Veröffentlichungen von Finanzdienstleistern und Beratern. Mal als Werbeschrift, mal im Gewand des Fachbeitrags. Einhelliger Tenor: Wer ITK-Equipment vermietet, sei in Gefahr, als Finanzdienstleister im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) eingestuft zu werden. Folge wäre eine Anzeigepflicht gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Von Genehmigungsvorbehalten und Strafen war die Rede. Wollten sich da vielleicht Berater und Finanzierer neue Kunden verschaffen? April 2010 |