Neue Heizkostenverordnung seit dem 01.01.2009 in Kraft

von Thomas Pliester, Rechtsanwalt

Seit dem 01.01.2009 gilt die Neufassung der Heizkostenverordnung. Wesentliche Neuerungen sind:

  • Pflicht zur Mitteilung des Ableseergebnisses
  • Erleichterte Änderung der Abrechnungsmaßstäbe
  • Die Wahl des Verbrauchskostenanteils wird für Gebäude, die das Anforderungsniveau der 3. Wärmeschutzverordnung von 1994 nicht erfüllen, eingeschränkt
  • Die Kosten der Verbrauchsanalyse sind umlegbar
  • Wärmezähler für Warmwasser werden ab dem 31.12.2013 Pflicht.

Der wohl gravierendste Punkt für die Vermieter ist die Verpflichtung, das Ableseergebnis mitzuteilen. Das Ableseergebnis soll dem Mieter in der Regel innerhalb eines Monats mitgeteilt werden. Dies ist nicht erforderlich, wenn das Ableseergebnis über einen längeren Zeitraum in den Räumen des Nutzers gespeichert ist und von ihm selbst abgerufen werden kann.

 

Februar 2009