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Neue Heizkostenverordnung seit dem 01.01.2009 in Kraft von Thomas Pliester, Rechtsanwalt Seit dem 01.01.2009 gilt die Neufassung der Heizkostenverordnung. Wesentliche Neuerungen sind:
Der wohl gravierendste Punkt für die Vermieter ist die Verpflichtung, das Ableseergebnis mitzuteilen. Das Ableseergebnis soll dem Mieter in der Regel innerhalb eines Monats mitgeteilt werden. Dies ist nicht erforderlich, wenn das Ableseergebnis über einen längeren Zeitraum in den Räumen des Nutzers gespeichert ist und von ihm selbst abgerufen werden kann. Februar 2009 |